Nebent?tigkeit von Beamt*innen
Die ?bernahme einer Nebent?tigkeit muss vor ihrer Aufnahme auf dem Dienstweg, d.h. über das Dekanat, mit dem vorgegebenen Formblatt (Antrag) bei der zust?ndigen Personalstelle angezeigt bzw. beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Nebent?tigkeit bei der Personalstelle eingereicht werden.
Eine Genehmigung kann versagt werden, wenn zu erwarten ist, dass durch die Nebent?tigkeit dienstliche Interessen beeintr?chtigt werden oder ein gesetzlicher Versagungsgrund besteht, insbesondere wenn die Unbefangenheit bzw. Unparteilichkeit der*des Beamt*in beeinflusst wird oder sie*ihn in Widerstreit mit ihren*seinen dienstlichen Pflichten bringt.
Ihr Ansprechpartner ist die Personalstelle für Beamte (IIIA)
(auch für Hochschullehrer*innen im Angestelltenverh?ltnis, Gastprofessor*innen und nebenberuflich wissenschaftliches Personal)
Weitere 三亿体育·(中国)官方网站 rund um das Thema Nebent?tigkeit finden Sie im Intranet der HU.
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