Studieren ohne Abitur
In Berlin k?nnen beruflich Qualifizierte ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich mit Ihren beruflichen Qualifikationen auf ein Studium bewerben k?nnen, k?nnen Sie sich mit den unten zusammengestellten 三亿体育·(中国)官方网站 einen ?berblick verschaffen. Stand: Oktober 2024
Nutzen Sie unsere telefonischen, digitalen und Pr?senzsprechstunden.
Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen beruflich Qualifizierte ohne Abitur im Land Berlin ein Studium aufnehmen. Dafür gelten die Regelungen des § 11 des Berliner Hochschulgesetzes.
Testen Sie auf esra – dem Studienorientierungsportal der HU, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: esra – ohne Abi studieren
Voraussetzungen (nach §11 Berliner Hochschulgesetz)
Freie Wahl des Studienfachs haben diejenigen, die
- eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbarer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bestanden haben.
Hierunter fallen z.B. die Meisterprüfung, die Weiterbildungsabschlüsse als 三亿体育·(中国)官方网站swirt*in HWK, geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in, Industriefachwirt*in oder Handelsfachwirt*in.
oder - eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben.
Hierunter fallen z. B. Fachschulabschlüsse als staatlich geprüfte*r Techniker*in, staatlich geprüfte*r 三亿体育·(中国)官方网站swirt*in oder Europabetriebswirt*in, staatlich geprüfte*r Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in.
oder - eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation für den nautischen oder technischen Schiffsdienst erworben haben
oder - eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungs- oder Weiterbildungsma?nahme für Berufe im Medizinalfachwesen, in der Altenpflege und im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder p?dagogischen Bereich erworben haben (gem?? der Liste der Fortbildungsabschlüsse, deren Inhaber*innen auf Grundlage des Kultusministerkonferenzbeschlusses eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben).
Beachten Sie, dass bei einigen F?chern zus?tzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).
Eine fachgebundene Wahl des Studiengangs haben diejenigen, die in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ?hnlichen Beruf eine mindestens zweij?hrige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die durch Bundes- oder Landesrecht geregelt ist.
Für welche Studienf?cher die fachliche N?he je nach Berufsausbildung gegeben ist, prüfen Sie in esra – dem Studienorientierungstool der HU.
Die hinreichende fachliche N?he muss zum gewünschten Kernfach (Kombinationsbachelor mit und ohne Lehramtsoption) oder Monofach (Monobachelorstudiengang bzw. Staatsprüfung) bestehen. Die Wahl des Zweitfaches in einem Kombinationsbachelor ist also frei. Wenn Sie Bildung an Grundschulen studieren m?chten, ist die fachliche N?he nur zu einem der drei Studienf?cher erforderlich.
Beachten Sie, dass bei einigen F?chern zus?tzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).
Wer eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweij?hrige Berufsausbildung abgeschlossen hat,
ABER
eine Studienrichtung?anstrebt, die mit der Ausbildung nicht verwandt ist (siehe Erl?uterung oben zu?"Ausbildungsabschluss und fachnaher?Studienwunsch"), muss zuerst eine Zugangsprüfung bestehen.
Mit Bestehen der Prüfung wird die Studierf?higkeit für den gewünschten Studiengang nachgewiesen und die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten fachfremden Studiengang erlangt.
三亿体育·(中国)官方网站 zur Zugangsprüfung:
Die Zugangsprüfung wird am gemeinsamen Studienkolleg der Freien Universit?t (FU) und Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU), am Standort der FU, abgelegt. Die Prüfung erfolgt immer in zwei F?chern, die dem jeweiligen Kern- bzw. Monofach bzw. dem Studiengang Grundschulp?dagogik zugeordnet sind (gem?? Tabelle über die Prüfungsf?cher der Zugangsprüfung).
Für die Prüfungsf?cher finden einige Monate vor dem Prüfungstermin?Vorbereitungskurse statt, sofern genügend Anmeldungen eingehen. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist nicht verpflichtend für das Ablegen der Zugangsprüfung. 三亿体育·(中国)官方网站 und Termine finden Sie auf der Internetseite der FU.
Zur Anmeldung sowohl für die Zugangsprüfung als auch die Vorbereitungskurse kontaktieren Sie bitte das Zulassungsbüro über das 三亿体育·(中国)官方网站formular. Geben Sie im Betreff grunds?tzlich "Studieren ohne Abitur" an und nennen Sie bei Ihrer Erstanfrage auch Ihren Studiengangswunsch. Sie erhalten anschlie?end ein Antragsformular sowie zus?tzliche 三亿体育·(中国)官方网站, welche Unterlagen ben?tigt werden.?Um an der Zugangsprüfung teilnehmen zu k?nnen, müssen Sie beim Zulassungsbüro die Anmeldung beantragen. Die Antragsfrist l?uft von Mitte M?rz bis 16. Mai (siehe Fristen).
Ein bereits begonnenes Studium fortsetzen k?nnen diejenigen, die
- mindestens ein einj?hriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert und
- die Zulassung für das aktuelle Studium aufgrund einer beruflichen Qualifikation erworben haben (und nicht aufgrund eines Fachabiturs).
Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Studium in einem ?hnlichen Studiengang an der HU fortgesetzt werden (Bewerbung auf ein h?heres Fachsemester).
M?chten Sie hingegen einen anderen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie oben beschrieben (Abs. 1, 2 oder 3).
Hinweis: Die Regelungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine ?bersicht bietet u.a. der QualifizierungsCheck des Centrums für 三亿体育·(中国)官方网站ntwicklung.
Für das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 BerlHG ist es ohne Bedeutung, ob die erforderliche berufliche Qualifikation im Inland oder im Ausland erworben wurde. Mit einer im Ausland abgeschlossen Berufsausbildung k?nnen sich diejenigen bewerben, deren Ausbildung
- in Deutschland anerkannt ist und
- die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 oder 2 oder 3 BerlHG erfüllt.
三亿体育·(中国)官方网站 zum Thema Anerkennung, insbesondere zu vergleichbaren deutschen Abschlüssen, zu Anerkennungsverfahren und zu den zust?ndigen Stellen finden Sie hier:
FAQ – H?ufig gestellte Fragen?
Das Studienangebot erscheint jeweils zum Bewerbungszeitraum neu. Dort sehen Sie, welche Studienm?glichkeiten es derzeit bei uns gibt und ob ein Studiengang zulassungsbeschr?nkt ist oder nicht. Mit einem Klick auf Ihr Fach finden Sie dann eine Studiengangsbeschreibung. Hier erhalten Sie 三亿体育·(中国)官方网站 zu Kombinationsm?glichkeiten, ggf. besonderen Zugangsvoraussetzungen, Studieninhalten und Sprachkenntnissen.
Bitte folgen Sie auch den darin befindlichen Links zu tiefer gehenden 三亿体育·(中国)官方网站: zu den Studienordnungen mit den Modulbeschreibungen und zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis. So k?nnen Sie erkennen, welche Inhalte im Studium behandelt werden – die beste M?glichkeit, um herauszufinden, ob es auch tats?chlich mit Ihren Vorstellungen übereinstimmt.
Und: Vielleicht m?chten Sie ja auch einmal probeweise an einer Lehrveranstaltung teilnehmen? Sie finden diese im Vorlesungsverzeichnis. Am Ende der Studiengangsbeschreibung finden Sie den 三亿体育·(中国)官方网站 zur Studienfachberatung für weitere inhaltliche Fragen.
Auf den Merkbl?ttern zu h?ufigen Fragen rund um Bachelor und Master, Lehramt, Studienbeginn, Teilzeitstudium usw. finden Sie weitere 三亿体育·(中国)官方网站.
Und wer sich einen ganz kurzen und knappen Fahrplan zur Studienwahl wünscht, kann gern einen Blick in das Padlet zur Studienorientierung werfen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für Ihre Bewerbung: Sie bewerben sich als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur. Prüfen Sie zuallererst mit Hilfe des Studienorientierungstools esra, zu welcher Bewerber*innengruppe nach §11 BerlHG Sie geh?ren. Informieren Sie sich über die Bewerber*innengruppen auch in unserer Handreichung.
Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal unter hu.berlin/studienplatz. Dort müssen Sie sich in einem ersten Schritt registrieren, im zweiten Schritt k?nnen Sie Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang anlegen. Dies ist nur innerhalb der verbindlichen Bewerbungsfristen m?glich.
Als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur w?hlen Sie bei der Angabe der Hochschulzugangsberechtigung die Option "Studieren ohne Abitur" aus. Darüber hinaus müssen Sie angeben, zu welcher Fallgruppe des § 11 BerlHG Sie geh?ren, d. h. ob Sie die Voraussetzungen für eine allgemeine (§ 11 Abs. 1 BerlHG) oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit (§ 11 Abs. 3 BerlHG) oder ohne Zugangsprüfung (§ 11 Abs. 2 BerlHG) erfüllen, ob Sie einen Hochschulwechsel anstreben (§ 11 Abs. 4 BerlHG) oder ob Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland absolviert haben (§ 11 Abs. 5 BerlHG).
Die im Laufe der Bewerbung geforderten?Unterlagen müssen bestenfalls direkt hochgeladen werden, nur ausnahmsweise gibt es die M?glichkeit von Nachreichungen bis zum Ende der Ausschlussfrist. Bitte schauen Sie sich daher alles genau und in Ruhe an, damit Sie nichts vergessen.
Sie k?nnen sich bei mehreren Universit?ten und 三亿体育·(中国)官方网站n gleichzeitig bewerben. Innerhalb eines Bewerbungszeitraums k?nnen Sie an der Humboldt-Universit?t zu Berlin je?eine Bewerbung?für einen Studiengang mit sowie ohne NC einreichen, sofern Sie über keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (siehe Abschnitt zu "Meister & Co.": §11 Abs. 1 BerlHG) verfügen, also wenn Ihre Zugangsberechtigung fachgebunden ist (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 7 ZSP-HU).
Andernfalls?(d.h. bei allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung nach §11 Abs. 1 BerlHG) k?nnen Sie bis zu drei Bewerbungen für Studieng?nge mit NC innerhalb eines Bewerbungszeitraums an der HU stellen. Davon kann maximal einer zum h?heren Fachsemester sein, wenn Sie bereits ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorweisen k?nnen. Zus?tzlich k?nnen Sie einen Antrag auf einen Studiengang ohne NC stellen – dazu gibt es eine grafische Darstellung der Anzahl der Antr?ge.
Alle grunds?tzlichen Vorgaben zur Form und Bedingungen einer Bewerbung als beruflich Qualifizierte werden in der f?cherübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung an der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.
- Für einige Studieng?nge gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen (siehe Studienangebot). Hierzu z?hlen u. a. das Fach Sportwissenschaft und einige der fremdsprachlichen Philologien (z. B. Englisch, Franz?sisch). Bitte beachten Sie, dass die besonderen Zugangsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Die Einreichungsform der Nachweise?wird?Ihnen?im?Online-Bewerbungsportal?nach?Anlegen der Bewerbung?angezeigt.
- Ihre abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung / Weiterbildung / Fachschulausbildung weisen Sie über das Prüfungszeugnis nach. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist als Nachweis nicht ausreichend.?Die Einreichungsform (Kopie, Original etc.) wird?Ihnen?im?Online-Bewerbungsportal?nach?Anlegen der Bewerbung?angezeigt.
Nein, das ist nicht zul?ssig. Antragsteller*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung gem?? § 11 BerlHG geltend machen wollen, dürfen über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Wenn Sie bereits eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) besitzen oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Bewerbung immer darauf stützen (§10 BerlHG).
In Berlin berechtigt die Fachhochschulreife ("Fachabi") nur zum Studium an Fach-/三亿体育·(中国)官方网站n, nicht an Universit?ten. Hier finden Sie einen ?berblick über die Regelungen in allen Bundesl?ndern zum Studium ohne Abitur.
Verfügen Sie hingegen zus?tzlich zur Fachhochschulreife über eine berufliche Qualifikation nach §11 BerlHG, stellt Letztere Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar, auf deren Grundlage Sie sich auch an Universit?ten in Berlin bewerben k?nnen. In diesem Fall ?verhindert“ eine Fachhochschulreife Ihre Zugangsberechtigung nicht.
Die Zugangsprüfung k?nnen Sie einmal pro Jahr in zwei F?chern ablegen, die dem gewünschten Kern- bzw. Monofach zugeordnet sind; wenn Sie Lehramt an Grundschulen studieren m?chten, werden Sie ebenfalls nur in zwei F?chern geprüft (gem?? Tabelle über die Prüfungsf?cher der Zugangsprüfung).
Sollten Sie eine der beiden Prüfungsf?cher nicht bestehen, k?nnen Sie die Prüfung für dieses eine Fach im folgenden Jahr noch einmal ablegen.
Um an der Zugangsprüfung am Studienkolleg teilnehmen zu k?nnen, melden Sie sich bitte beim Zulassungsbüro der HU an, wie im obigen Abschnitt zu §11 Abs. 3 BerlHG beschrieben.
Für beruflich Qualifizierte ist eine Quote von 8% pro Studiengang reserviert. Ihre Chancen auf einen Studienplatz h?ngen davon ab, wie viele Studienpl?tze für den gewünschten Studienplatz zur Verfügung stehen und wie viele Bewerber*innen sich in dem jeweiligen Bewerbungszeitraum auf diesen Studienplatz bewerben.
Falls die Quote nicht ausgesch?pft wird, bekommen alle Bewerber*innen einen Studienplatz, die sich frist- und formgerecht beworben haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Wird die Quote ausgesch?pft, dann wird innerhalb der Quote eine Rangliste erstellt. Das hei?t, dass Sie nur innerhalb der Quote mit den anderen beruflich Qualifizierten konkurrieren. Hierfür ist die Note Ihres Berufsabschlusses relevant (nicht Wartesemester!).
In der NC-Tabelle k?nnen Sie nachsehen, wie viele Studienpl?tze im letzten Auswahlverfahren für beruflich Qualifizierte in den jeweiligen Studienf?chern zur Verfügung standen und wie viele Bewerber*innen einen Platz bekommen haben.
Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, nehmen Sie nicht an der Quote für beruflich Qualifizierte teil, sondern an der Zweitstudienquote von 4% (BerlHG §10). In diesem Fall stellt Ihr erster berufsqualifizierender Studienabschluss (meist Bachelor-Abschluss) Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar, nicht die berufliche Qualifikation. 三亿体育·(中国)官方网站 zum Zweitstudium finden Sie hier.
Haben Sie hingegen noch keinen Studienabschluss, sondern nur eine gewisse Zeit lang studiert, k?nnen Sie sich wie oben beschrieben nach §11 BerlHG bewerben. Sofern es sich bei Ihnen um einen Hochschulwechsel nach §11 Abs. 4 BerlHG handelt, Sie also Ihren bisherigen Studiengang beibehalten m?chten, lassen Sie sich Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen und bewerben Sie sich zum h?heren Fachsemester. M?chten Sie stattdessen einen neuen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie unter §11 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 beschrieben und Sie beginnen zum 1. Fachsemester.
Auf der Website der Allgemeinen Studienberatung und -information finden Sie eine Auflistung unterschiedlicher Finanzierungsm?glichkeiten.
Beraten kann Sie diesbezüglich die Sozialberatung des studierendenWERKs. Beachten Sie dazu die M?glichkeit des eltern- und altersunabh?ngigen BAf?G.
Eine Auflistung weiterer Finanzierungs- und Stipendienangebote finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.
Ja, das ist m?glich. Wenn Sie nebenbei erwerbst?tig sein m?chten und/oder famili?re Verpflichtungen haben, k?nnen Sie gegebenenfalls ein Teilzeitstudium beantragen.
Falls Sie bereits vor der Studienaufnahme wissen, dass Sie ein Studium in Teilzeit beabsichtigen, geben Sie dies und den Umfang des Teilzeitstudiums in Ihrem Immatrikulationsantrag an.
Sollten Sie sich zu einem sp?teren Zeitpunkt für dieses Modell entscheiden wollen, reichen Sie das Antragsformular zum Teilzeitstudium beim Immatrikulationsbüro ein. Beachten Sie entsprechende Antragsfristen und kl?ren Sie am besten vor Ihrer Entscheidung mit der zust?ndigen Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium unter Ihren ganz konkreten pers?nlichen Bedingungen gestalten k?nnen.
Allgemeine Studienberatung
Die Allgemeine Studienberatung unterstützt Sie im Entscheidungsprozess, bei Studienproblemen und bei der Planung Ihrer Bildungskarriere.
Studienfachberatung
Bei Fragen zu Fachinhalten, Schwerpunkten, der Kursbelegung u.?.: Für jeden Studiengang gibt es eine fachspezifische Studienfachberatung an den Fakult?ten bzw. Instituten. Die jeweilig zust?ndigen Studienfachberater*innen finden Sie über das Studienangebot.
Studentische Studienberatung
Wenn Sie gern einmal mit bereits Studierenden sprechen m?chten: An vielen Fakult?ten/Instituten gibt es eine studentische Studienfachberatung, bei der Sie etwas über das jeweilige Studium aus studentischer Sicht erfahren k?nnen.
Bereich Familiengerechtigkeit
Der Bereich Familiengerechtigkeit unterstützt Studierende und Besch?ftigte mit Familie bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und/oder Berufst?tigkeit. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Kinderbetreuung, der Pflege von Angeh?rigen, der Organisation von Notfallbetreuung oder der Studienorganisation haben, sind Sie hier richtig. Sie k?nnen sich per E-Mail oder Telefon im Familienbüro beraten lassen.
Studium mit Beeintr?chtigung
Wenn Sie sich zu den 三亿体育·(中国)官方网站 Nachteilsausgleich, inklusive Lehre und weiteren Unterstützungsangeboten für Studieninteressierte und Studierende mit Beeintr?chtigungen und/oder chronischen Erkrankungen informieren oder beraten lassen m?chten, k?nnen Sie sich an die Beauftragte für Studierende mit Beeintr?chtigung wenden.
Agentur für Arbeit
"Und was kann ich dann sp?ter mal damit machen?" – Mit dieser und ?hnlichen Fragen zum Thema T?tigkeitsfelder und Entwicklungen am Arbeitsmarkt k?nnen Sie sich an die Berufsinformationszentren der Agentur für Arbeit wenden. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Arbeitssuche. Auch die Datenbank Berufenet kann hilfreich sein.
Info-Veranstaltung: "Kein Abi, aber Ausbildung – (was) kann ich studieren?"
Kann ich ohne Abitur und auf Grundlage einer beruflichen Qualifikation an der HU studieren? Was hei?t das überhaupt? Wie geht das und was brauche ich dafür? Diesen 三亿体育·(中国)官方网站 und mehr widmet sich die Studienberatung. Mit M?glichkeit zum Fragenstellen.
N?chster Termin: voraussichtlich Oktober 2025.
Weitere 三亿体育·(中国)官方网站
NC-Tabellen:
- Wintersemester 2024/25 – aktuell
- Wintersemester 2023/24
- Wintersemester 2022/23
- Wintersemester 2021/22
Beruflich qualifiziert studieren?! (Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung)
Handreichung des Zulassungsbüros zum Bewerbungsprozess
Studienführer für alle beruflich Qualifizierten mit Regelungen der Bundesl?nder
Studienkolleg – Zugangsprüfung und Vorbereitungskurse (für F?lle nach §11 Abs. 3 BerlHG)
三亿体育·(中国)官方网站
?ber unser 三亿体育·(中国)官方网站formular (w?hlen Sie einfach "Studieren ohne Abitur" als Thema aus).