Humboldt-Universit?t zu Berlin

Humboldt-Universit?t zu Berlin | Studium | Allgemeine Studienberatung und -information | Merkbl?tter und FAQ | Hochschulwechsel oder Wiederaufnahme des gleichen Studiengangs an der HU

Hochschulwechsel oder Wiederaufnahme des gleichen Studiengangs an der HU

Sie erw?gen, die 三亿体育·(中国)官方网站 zu wechseln oder Ihr abgebrochenes Studium wieder aufzunehmen? Dann finden Sie im Folgenden grundlegende 三亿体育·(中国)官方网站. Stand: Mai 2024

Die folgenden 三亿体育·(中国)官方网站 sind zu beachten, wenn Sie von einer anderen 三亿体育·(中国)官方网站 an die Humboldt-Universit?t wechseln wollen, um einen (im Wesentlichen) gleichen Studiengang weiter zu studieren, d. h. gleiche Abschlussart, gleicher Inhalt, oder die Wiederaufnahme eines an der Humboldt-Universit?t abgebrochenen Studiums beabsichtigen.

Falls Sie nicht den gleichen Studiengang wie bisher fortsetzen m?chten, sondern einen anderen Studiengang, eine andere F?cherkombination, einen anderen Abschluss als bisher w?hlen m?chten, trifft das hier Dargestellte nicht auf Sie zu. Bitte nutzen Sie dann statt dessen die 三亿体育·(中国)官方网站 zu "Fachwechsel/Studiengangswechsel"!

Sollten Sie noch über das Für und Wider nachdenken, empfehlen wir Ihnen ein pers?nliches Beratungsgespr?ch bei der Allgemeinen Studienberatung.

Bitte informieren Sie sich zun?chst im Studienangebot der HU,

  • ob Ihr Studiengang an der HU angeboten wird, mit oder ohne NC,
  • ob es Ihre F?cherkombination gibt,
  • ob Sie ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllen k?nnen, z. B. für F?cher wie Sportwissenschaft oder Englisch.

Erstes oder h?heres Fachsemester?

Für einen Hochschulwechsel (siehe oben genannte Definition) oder die Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums müssen Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die eine Einstufung mindestens in ein 2. Fachsemester erlauben. Eine erneute Bewerbung zum 1. Fachsemester Ihres bisherigen Studiums ist ausgeschlossen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Sie stellen zun?chst einen Antrag über das Online-Portal der HU und w?hlen dabei "h?heres Fachsemester" aus.
  • Die ?berprüfung Ihrer Leistungsnachweise, die Fachsemestereinstufung und ggf. die ?berprüfung, ob es sich um den gleichen Studiengang handelt, erfolgen an der HU im Rahmen des Zulassungs- bzw. Immatrikulationsverfahrens. Sie müssen also vor dem Beantragen nichts unternehmen.
  • Beachten Sie, dass die Fachsemestereinstufung im Rahmen der Bewerbung nicht gleichbedeutend ist mit der Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen. Letztere müssen Sie sp?ter beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakult?t bzw. Ihres Instituts beantragen, was gleich nach Ihrer Immatrikulation m?glich ist.
  • Hinweise zum Ablauf der Bewerbung und zu einzureichenden Unterlagen bekommen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung.
  • Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Bewerbung und Einschreibung an die Bewerbungs- bzw. Einschreibfristen gebunden sind.

Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?

  • Wenn es für Ihr Fachsemester keine Kapazit?tsbegrenzung gibt (ohne NC*), haben Sie mit entsprechender Einstufung eine Garantie auf einen Studienplatz.
  • Gibt es für Ihr Fachsemester eine Kapazit?tsbegrenzung (NC*), so gibt es keine Gewissheit. Niemand kann voraussagen, wie viele Pl?tze frei werden und vergeben werden k?nnen und wie viele Interessierte mit welcher Qualifikation sich darum bemühen werden. Es kann sein, dass für alle Interessierten ein Studienplatz vorhanden ist. Gibt es jedoch mehr Bewerbungen als frei gewordene Studienpl?tze, wird ausgew?hlt. Als Auswahlkriterien gelten die Noten der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und soziale Belange. Abiturdurchschnittsnote und Wartesemester sind also nicht mehr relevant! In Kombinationsstudieng?ngen müssen Sie übrigens sowohl für das Kern- als auch für das Zweitfach zugelassen werden, um weiter studieren zu k?nnen.

*Aussagen zum NC finden Sie im jeweils aktuellen Studienangebot.

Was muss ich noch beachten?

Bitte prüfen Sie, ob folgendes für Sie zutrifft und kl?ren Sie ggf. rechtzeitig damit verbundene Fragen:

  • Sie werden finanziell gef?rdert (BAf?G, Stiftung, auch Bankkredit)? Kl?ren Sie ggf. damit zusammenh?ngende Regeln bei Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums.
  • Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung? Erkundigen Sie sich ggf. beim Studierendenservice bzw. bei der "Erstberatung für internationale Studienbewerber/innen" (Infos), ob Sie Ihren Studiengang auch im Land Berlin studieren dürfen.
  • Wenn aufenthaltsrechtliche Fragen bei Ihnen eine Rolle spielen k?nnten, finden Sie?三亿体育·(中国)官方网站 für Fragen bei unserer Abteilung Internationales.
  • Bei Hochschulwechsel im Fach Rechtswissenschaften: Schauen Sie sich bitte die Hinweise der Juristischen Fakult?t an.

Kann mich jemand unterstützen?

Bei der inhaltlichen Gestaltung des weiteren Studienverlaufs unterstützen Sie die Studienfachberatung und die studentische Studienfachberatung.

Adressen

Hinweis: Zu den medizinischen Studieng?ngen wenden Sie sich bitte direkt an die Charité - Universit?tsmedizin Berlin, Referat Studienangelegenheiten, Hotline 030/450-576042.

Bei der 三亿体育·(中国)官方网站aufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in ?bereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universit?t geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere 三亿体育·(中国)官方网站 dazu, zu Ihren Rechten und M?glichkeiten finden Sie unter /de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

?

?