Humboldt-Universit?t zu Berlin

三亿体育·(中国)官方网站 zum Nachrück- und Losverfahren.

Das Zulassungsverfahren besteht zun?chst aus dem Hauptverfahren. Wurden nicht alle Studienpl?tze im Hauptverfahren vergeben und es liegen noch Studienplatzbewerbungen vor, werden danach ein oder mehrere Nachrückverfahren durchgeführt.?

Wer sich fristgerecht für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang beworben?und alle Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, jedoch im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten hat, kann noch im Nachrückverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie im Hauptverfahren zun?chst abgelehnt worden sind.

Im Nachrückverfahren werden die Ranglisten der jeweiligen Quoten weiter abgearbeitet, bis alle Studienpl?tze besetzt worden sind oder keine Bewerbungen mehr vorliegen. Dies passiert,?wenn Bewerber*innen, die eigentlich eine Zusage bekommen haben, den Studienplatz abgelehnt oder Fristen vers?umt haben. Sie erhalten immer eine E-Mail-Benachrichtigung (Status?nderungs-E-Mail), wenn?ein Nachrückverfahren stattgefunden hat und k?nnen nach Einloggen in die Online-Statusabfrage via?https://studienplatz.hu-berlin.de Ihren Rangplatz in den Hauptquoten nach dem Nachrückverfahren überprüfen.

Wenn keine zulassungsf?higen Bewerbungen mehr vorliegen und noch Studienpl?tze zu vergeben sind,?wird anschlie?end noch ein Losverfahren durchgeführt.?Dabei ist die Anzahl der zu verlosenden Pl?tze in der Regel sehr gering. Wenn Sie also im Haupt- und Nachrückverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben, jedoch Ihr Wunschstudiengang im Losverfahren gelistet ist, sollten Sie sich überlegen, einen Losantrag an der Humboldt-Universit?t zu Berlin zu stellen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im regul?ren Verfahren teilgenommen haben, müssen Sie einen gesonderten Losantrag stellen, da Sie nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen.

Wir informieren in der Studienplatzb?rse und auf dieser Webseite, welche grundst?ndigen und weiterführenden Studieng?nge am Losverfahren teilnehmen.?Wenn ein Studiengang nicht genannt ist,?findet keine Platzvergabe bzw. Teilnahme am Losverfahren statt, woraufhin keine Antragsstellung m?glich ist.

Antr?ge für Studienpl?tze im Losverfahren

Antragsform und -bedingungen

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  • Nach Entscheidung, welche Studieng?nge am Losverfahren teilnehmen werden, ist eine Antragsstellung ausschlie?lich über das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin innerhalb der?Antragsfristen (Ausschlussfrist) m?glich.
  • Au?erhalb des Online-Bewerbungsportals eingereichte Losantr?ge (z.B. auf dem Postweg, via E-Mail) werden nicht berücksichtigt.
  • Liegt bereits eine Registrierung im regul?ren Bewerbungsverfahren vor, nutzen Sie bitte zur Antragstellung die vorhandenen Daten.
  • Die mit dem Losantrag bis zum ma?geblichen Antragsfristende einzureichenden Unterlagen werden Ihnen am Ende des Online-Losantrages im Online-Bewerbungsportal angezeigt.

Bitte beachten Sie darüber hinaus:

  1. Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren für Bachelor- und Masterstudieng?nge ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (ZZR) müssen erfüllt sein?(siehe Studienangebot und ZSP-HU). Das hei?t, dass Sie die für das von Ihnen im Rahmen des Losverfahrens beantragte Fach erweiterten Zugangsvoraussetzungen sp?testens zum Bewerbungsfristende nachweisen müssen.
  3. Antragsteller*innen mit internationalen Bildungsnachweisen müssen
    - einen Sprachnachweis für Deutsch (mindestens DSH-2 bzw. ?quivalent, z. B. TestDaf 4x4) - eine?Teilnahme an der DSH Prüfung ist aufgrund des Zeitpunkts des Losverfahrens nicht m?glich - sowie
    - eine Zeugnisbewertung der ausl?ndischen Hochschulqualifikation gem?? der ZAB vorweisen. Die Zeugnisbewertung kann beispielsweise in Form der Vorprüfungsdokumentation (VPD) oder als Protokoll zum übermittelten Prüfergebnis erfolgen. Sowohl das Vorprüfdokumentation (VPD) bzw. das von einer zur Ausstellung einer Zeugnisbewertung berechtigten Institution oder Beh?rde zertifizierte Prüfergebnis dürfen bis zum Ablauf der ma?geblichen Antragsfrist nicht ?lter als ein Jahr sein.

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Masterstudieng?nge im Losverfahren

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Es werden keine Masterstudieng?nge im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.

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Monobachelorstudieng?nge im Losverfahren

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Es werden keine Monobachelorstudieng?nge im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.

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Kernf?cher im Kombinationsbachelor im Losverfahren

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Es werden keine KF/Kernf?cher eines Kombinationsbachelor im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.

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Zweitf?cher im Kombinationsbachelor im Losverfahren

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Es werden keine ZF/Zweitf?cher eines Kombinationsbachelors im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.

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Bildung an Grundschulen (Lehramt/LA)

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Es werden keine Studienf?cher des Studiengangs Bildung an Grundschulen (LA/Lehramt) im Rahmen eines Losverfahrens zum SoSe 2025 angeboten.

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FAQ

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Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um einen Losantrag stellen zu k?nnen?

Sie müssen eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Je nach Studiengang ist eventuell auch die Erfüllung erweiterter Zugangsvoraussetzungen sp?testens zum Ende der Antragsfrist des Losverfahrens nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich über die erweiterten Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs im Vorfeld. Diese werden unter der verlinkten Studiengangsbeschreibungen in den Zugangs- und Zulassungsregeln (ZZR) ausführlich erkl?rt.

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Darf ich einen Losantrag stellen, obwohl ich mich zuvor nicht regul?r an der Humboldt-Universit?t zu Berlin beworben habe?

Ja, der Antrag für das Losverfahren ist unabh?ngig von einer vorherigen regul?ren Bewerbung. Sie k?nnen deshalb einen Losantrag auch für einen Studiengang stellen,?für den Sie sich

  • noch nicht im regul?ren Verfahren beworben hatten, oder
  • bereits beworben hatten, aber eine Ablehnung erhalten haben, oder
  • eine Zulassung erhalten haben, Sie jedoch die Frist zur Annahme eines Studienplatzes bzw. die Immatrikulationsfrist nicht eingehalten haben.

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Kann ich auch einen Losantrag für einen zulassungsfreien Studiengang stellen?

Nein, im Losverfahren nehmen ausschlie?lich zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge teil.

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Wie viele Antr?ge kann ich stellen?

Ma?geblich sind die Bestimmungen in § 21 der?F?cherübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils gültigen Fassung und die Bedingungen für die Teilnahme am Losverfahren zum Sommersemester 2025. Eine ?bersicht über die Anzahl m?glicher Losantr?ge finden Sie auf dieser Seite?zusammengestellt.

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Wie erfahre ich, ob ich im Losverfahren eine Zulassung erhalten habe?

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich war. Ausschlie?lich im Falle einer Zulassung erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie über die Status?nderung Ihres Antrages informiert werden. Melden Sie sich bitte anschlie?end im Online-Bewerbungsportal an, um die Annahme des Studienplatzes zu erkl?ren.

Bitte sehen Sie nach Ende der Antragsfrist davon ab, Einzelanfragen zum Stand des Losverfahrens oder Ihres Antrages zu stellen. Wir informieren im Online-Bewerbungsportal innerhalb der Online-Statusabfrage, wenn das Losverfahren für den jeweiligen Studiengang abgeschlossen wurde.?

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Wann werden die Losverfahren durchgeführt?

Zum SoSe 2025 findet an der HU Berlin kein Losverfahren statt.

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Information zur Teilnahme am Losverfahren für den Studiengang Medizin/Humanmedizin

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Die Humboldt-Universit?t zu Berlin bietet weder Medizin noch Humanmedizin in ihrem Studienangebot an.

Für eine Teilnahme am Losverfahren für die Studieng?nge der Charité Universit?tsmedizin-Berlin wenden Sie sich an die anbietende Medizinische Fakult?t. Informieren Sie sich zu den Regularien des Losverfahrens direkt bei der Charité-Universit?tsmedizin Berlin.

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