Gro?britannien im Verfassungswandel
Das Vereinigte K?nigreich hat keine kodifizierte Verfassung, die dem deutschen Grundgesetz vergleichbar w?re. Die Grunds?tze der britischen Verfassung ergeben sich aus einzelnen Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, europ?ischen Vertr?gen und einfachen Konventionen.. Lord Mance wird in seinem Vortrag über die aktuellen Verfassungsreformen im Vereinigten K?nigreich im Licht der Entwiclung der Europ?ischen Union und der Europ?ischen Menschenrechtskonvention sprechen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Rolle der Richter legen.
Der Vortrag findet am Freitag, den 31. Oktober 2008, um 16:15 Uhr im Senatssaal der Humboldt-Universit?t zu Berlin, Unter den Linden 6, in englischer Sprache statt. Im Anschluss gibt es einen kleinen Empfang. Alle sind willkommen, um Anmeldung wird gebeten.
Lord Mance wurde 2005 zum “Law Lord” ernannt, einem der zw?lf h?chsten britischen Richter. Im House of Lords geh?rt er neben dem Judicial Committee auch dem Select Committee on the European Union an und ist Vorsitzender eines Ausschusses zur Prüfung von Gesetzesvorschl?gen der EU. Nach seinem Studium in Oxford hat er international als Rechtsanwalt praktiziert, unter anderem auch in Deutschland und England.
Das Gro?britannien-Zentrum ist ein interdisziplin?res Forschungsinstitut der Humboldt-Universit?t zu Berlin, das neben seiner wissenschaftlichen Arbeit und dem postgradualen Studiengang ?Master in British Studies“ auch 三亿体育·(中国)官方网站 für die interessierte ?ffentlichkeit und 三亿体育·(中国)官方网站 für die Medien zu aktuellen britischen 三亿体育·(中国)官方网站 anbietet.
Name: Sandra Müller
Gro?britannien-Zentrum
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