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Ausschreibung f¨¹r den Gleichstellungsfonds

Antragsfrist endet am 30. September 2010


Entsprechend der Vergaberichtlinie k?nnen Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin beantragt werden. Der n?chste Termin f¨¹r die Antragstellung ist der 30. September 2010

Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:

  1. ?berwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erh?hung des Anteils von Frauen in F¨¹hrungspositionen
  2. weitere Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
  3. Erh?hung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen



Zu 1.

Fakult?ten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der T?tigkeit: 2010) k?nnen Mittel f¨¹r befristete personelle Ma?nahmen beantragen. Voraussetzung f¨¹r die Mittelzuweisung ist das Erreichen eines Zieles, das f¨¹r jede Ma?nahme individuell zu vereinbaren ist. Folgende Verwendung der Mittel ist m?glich:

  • Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit zus?tzlichen halben bzw. viertel Stellen f¨¹r Wissenschaftliche? Mitarbeiter/innen
  • Befristete Besch?ftigung zus?tzlicher Laborkr?fte
  • Besch?ftigung zus?tzlicher studentischer Hilfskr?fte
  • Erh?hung der Personalkapazit?t ¨¹ber den Abschluss von Werkvertr?gen



Zu 2.


Fakult?ten und Institute k?nnen zus?tzliche Mittel? zur befristeten Besch?ftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten zur Integration von Genderaspekten in die Lehre in Fachrichtungen beantragen, in denen es bisher an der HU keine Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der Mittel ist m?glich:

  • befristete Besch?ftigung eines/r Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
  • Finanzierung einer Gastprofessur


Antr?ge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Ma?nahmen m¨¹ssen mit Stellungnahmen der Dekanate oder der Institutsleitungen und der zust?ndigen dezentralen Frauenbeauftragten ¨¹ber die Kommission f¨¹r Frauenf?rderung (KFF) an den Pr?sidenten der Humboldt-Universit?t in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.

Die Antr?ge m¨¹ssen enthalten:

  • Kurzfassung des Vorhabens (max. 1/2 Seite)
  • die Benennung des Zieles, f¨¹r das die Ma?nahme beantragt wird
  • eine Darstellung der beantragten Ma?nahme bzw. der geplanten?????? Verwendung der beantragten Mittel
  • die geplante Laufzeit
  • sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen Personen
  • Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakult?t


Zu 3.

Doktorandinnen und Habilitandinnen k?nnen f¨¹r einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die H?he der Stipendien betr?gt 1000 € pro Monat f¨¹r die Promotions- und 1.500 € pro Monat f¨¹r die Habilitationsf?rderung. Dazu kommen monatliche Kinderzuschl?ge von 150 € f¨¹r das erste Kind und 50 € f¨¹r jedes weitere Kind.

Antr?ge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen ¨¹ber die jeweiligen Institute oder Fakult?ten an die Kommission zur Frauenf?rderung zu richten.

Die Antr?ge m¨¹ssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (1/2 Seite)
  • Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten)
  • Zeitplan f¨¹r die noch ausstehenden Arbeiten
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin


S?mtliche Antr?ge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Gesch?ftsstelle der KFF zu senden:

Kommission f¨¹r Frauenf?rderung (KFF)
Gesch?ftsstelle
z. Hd. Frau Hardt
B¨¹ro der Zentralen Frauenbeauftragten
Unter den Linden 6
10099 Berlin


Zus?tzliche ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ finden Sie in der Vergaberichtlinie f¨¹r die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010

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WEITERE INFORMATIONEN?

Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte@hu-berlin.de