Klare Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Der Akademische Senat der Humboldt-Universit?t hat die Neufassung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Die Satzung aus dem Jahr 2002 regelte bislang den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Eine Neufassung war n?tig, weil der Ursprungstext an einigen Stellen nur vage formuliert war und somit die ?berprüfung erheblich erschwerte.
Um der Kommission zur ?berprüfung von Vorwürfen eine bessere Entscheidungsgrundlage zu geben, wurde nun pr?zise formuliert, was unter guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu verstehen ist. Da sich die Aufgaben der Kommission h?ufig im juristischen Feld bewegen, muss nun eines ihrer Mitglieder die Bef?higung zum Richteramt haben. Dieser Beschluss soll das Verfahren erheblich beschleunigen, so dass Vorwürfe nun in der Regel innerhalb von vier Monaten untersucht werden k?nnen. Auch sollen anonyme Hinweise nicht mehr kategorisch von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Die Debatte um eine Reform der Satzung wurde bereits vor einigen Jahren angesto?en. Vor dem Hintergrund der ?ffentlichen Diskussionen um prominente F?lle wissenschaftlichen Fehlverhaltens bekam sie allerdings einen aktuellen Bezug, wie sich etwa in der Frage zu den anonymen Hinweisen zeigt. In die Reformgestaltung, die mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft abgestimmt wurde, waren neben der Kommission, unter dem Vorsitz von Michael Seadle vom Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, vor allem die Fakult?ten gefragt.
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Dr. Christoph Raiser
Humboldt-Universit?t zu Berlin
Tel.: 030 2093-2806
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