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Stellungnahme der Landeskonferenz der Rektoren und Pr?sidenten der Berliner 三亿体育·(中国)官方网站n (LKRP)

Die in der LKRP vertretenen Berliner 三亿体育·(中国)官方网站n erkl?ren einstimmig, dem ?Rahmenvertrag zu § 52 a UrhG“ der Verwertungsgesellschaft Wort nicht beizutreten

Die in der Landeskonferenz der Rektoren und Pr?sidenten der Berliner 三亿体育·(中国)官方网站n (LKRP) vertretenen Berliner 三亿体育·(中国)官方网站n haben in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2016 einstimmig erkl?rt, dem ?Rahmenvertrag zu § 52a UrhG“ der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) nicht beizutreten. Die LKRP erkennt an, dass Autorinnen und Autoren für die Nutzung ihrer Werke fair und angemessen vergütetet werden müssen. Doch im Zeitalter der Digitalisierung müsse es ein Verfahren zur Erhebung und Abrechnung der Lizenzgebühren für die 三亿体育·(中国)官方网站n geben, das zeitgem?? und mit einem vertretbaren Aufwand verbunden sei; dieses müsse die hochschulspezifischen Anforderungen ad?quat berücksichtigen, erkl?rten die LKRP-Mitglieder. Angesicht der zahlreichen weiterhin ungekl?rten rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen s?hen sich die Berliner 三亿体育·(中国)官方网站n nicht in der Lage, dem zwischen der Kultusministerkonferenz der L?nder (KMK), dem Bund und der VG Wort verhandelten und zum 1. Januar 2017 wirksam werdenden Rahmenvertrag beizutreten. Die LKRP sprach sich für eine bundesweite Regelung aus, in der sowohl die Interessen der Verwertungsgesellschaft wie auch der 三亿体育·(中国)官方网站n hinreichend berücksichtigt werden.

Die LKRP vertritt die Position, dass das vorgesehene neue Verfahren der Einzelerfassung, das in dem Rahmenvertrag zwischen der VG WORT und der KMK festgelegt wurde, mit einem unverh?ltnism??ig hohen technischen, organisatorischen und personellen Aufwand für die 三亿体育·(中国)官方网站n verbunden w?re. Die dadurch entstehenden Kosten stünden in keinem Verh?ltnis zu der angestrebten ad?quateren Vergütung der Autorinnen und Autoren. Bereits das Pilotprojekt an der Universit?t Osnabrück habe aufgezeigt, dass wegen des technischen und organisatorischen Aufwandes die Zahl der zug?nglich gemachten Werke sinke und die Erfassungskosten für die Einzelabrechnung die reinen Lizenzgebühren für die Autorinnen und Autoren deutlich überstiegen.

Die Berliner 三亿体育·(中国)官方网站n haben in den vergangenen Jahren zum Teil massive Anstrengungen unternommen, durch den Einsatz des sogenannten Blended Learning die Vielfalt und Verfügbarkeit von Lernmaterialien zu erh?hen. Sie haben ihre Lehr- und Lernprozesse modernisiert und optimiert, um eine die Attraktivit?t der Studienangebote zu erh?hen. In vielen 三亿体育·(中国)官方网站n ist Blended Learning mittlerweile ein integraler Bestandteil der Lehre und auch in der Forschung ist die Nutzung digitaler Materialien fest etabliert. Statt diese positive Entwicklung durch zeitgem??e Vergütungsregelungen und –verfahren zu unterstützen, ist in der Konsequenz der neuen Rahmenvereinbarung zu befürchten, dass erreichte Erfolge insbesondere in dem für 三亿体育·(中国)官方网站 existentiellen und zukunftsweisenden Bereich gef?hrdet und Weiterentwicklungen nachhaltig beeintr?chtigen werden.

Darüber hinaus enth?lt der Rahmenvertrag nach Auffassung der LKRP offene rechtliche Fragen, sodass er in der jetzigen Form nicht unterschrieben werden k?nne. Beispielsweise sieht Paragraf 3 Abs. 6 des Rahmenvertrages einen Vorrang von Verlagsangeboten vor. Der BGH bejahte zwar in seiner Entscheidung von 2013 (Az. I ZR 76/12) einen Angebotsvorrang. Dieser Vorrang blo?er Verlagsangebote ist vom EuGH für den verwandten § 52b UrhG allerdings in seiner Entscheidung von 2014 verneint worden (Az. C-117/13). Daher stelle sich die Frage, ob ein solcher Angebotsvorrang juristisch haltbar ist. Dieser würde jedoch, ohne weitere Prüfung, mit einem m?glichen Beitritt zum Rahmenvertrag akzeptiert werden. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass ein umfassendes Kontrollrecht der VG WORT, wie in § 5 Abs. 4 des Rahmenvertrages vorgesehen, datenschutzkonform durchgeführt werden k?nnte. ?

Die LKRP spricht sich für weitere Gespr?che mit der VG Wort mit dem Ziel aus, eine Regelung zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zu finden, die die Interessen der Verwertungsgesellschaft sowie der 三亿体育·(中国)官方网站n hinreichend berücksichtigt. Die LKRP teilt hierzu die Position der Hochschulrektorenkonferenz, der zufolge Einzelverhandlungen von 三亿体育·(中国)官方网站n in dieser Angelegenheit nicht zielführend sind, sondern nur eine geschlossene Haltung der 三亿体育·(中国)官方网站n gegenüber der VG WORT zu einer für alle 三亿体育·(中国)官方网站n annehmbaren und l?nderübergreifenden Regelung führen k?nnen.

Die LKRP befürwortet eine gerechte Bezahlung der Urheberinnen und Urheber, dies darf jedoch nicht zulasten von 三亿体育·(中国)官方网站 gehen. ?

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