Weitere Konsequenz: Humboldt-Universit?t kündigt beschuldigtem Mitarbeiter
Die Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU) verurteilt Machtmissbrauch und sexualisierte ?bergriffe und geht gegen derartiges Fehlverhalten konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der zun?chst freigestellt wurde, hat die Universit?tsleitung daher gekündigt.
Nach den zuletzt bekannt gewordenen Vorf?llen von verbal sexualisierten ?bergriffen hatte die Universit?tsleitung gemeinsam mit der zust?ndigen Institutsleitung zun?chst alle zur Verfügung stehenden M?glichkeiten zur umfassenden Aufkl?rung der Sachverhalte und zum Schutz der Betroffenen genutzt. Anfang August wurde der Mitarbeiter bis auf Weiteres von seinen Aufgaben freigestellt (siehe Mitteilung vom 3. August 2023).
Seither hat die Universit?tsleitung die internen Ermittlungen intensiv weitergeführt. Die Universit?tsleitung ist davon überzeugt, dass die weitere Besch?ftigung des Mitarbeiters den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Humboldt-Universit?t nicht mehr zuzumuten ist. Nach Prüfung aller arbeits- und personalrechtlichen M?glichkeiten hat die Universit?tsleitung dem Mitarbeiter nun zum 18. August 2023 au?erordentlich gekündigt. Am 30. August ist der HU die Klage des betreffenden Mitarbeiters gegen seine au?erordentliche Entlassung zugestellt worden.
Die aktuelle Universit?tsleitung setzt mit dieser Kündigung ein klares Signal dafür, dass ein respektvolles Miteinander die Grundlage von Lehre und Forschung an der Humboldt-Universit?t zu Berlin ist. Vorwürfen von Machtmissbrauch und sexualisierten ?bergriffen geht sie konsequent nach. Dabei stützt sie sich auf die Dienstvereinbarung der HU für ein respektvolles Miteinander, die seit 2014 in Kraft ist. Diese schützt Hochschulangeh?rige und G?ste vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung, und sie regelt die Rechte der Opfer sowie Verfahren und Ma?nahmen in Konfliktf?llen. Diese k?nnen von Beratung und Moderation über eine schriftliche Abmahnung bis zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder – wie in diesem Fall – bis zur au?erordentlichen Kündigung reichen. An dieser Richtlinie muss die Universit?t ihr Handeln messen.
Die Universit?t ist auf die Information durch Betroffene angewiesen. Daher bitten wir auch weiterhin alle Betroffenen, sich an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, direkt an die Hochschulleitung oder an die Studierendenvertretungen zu wenden, wenn es noch weitere, bisher unbekannte F?lle von Fehlverhalten geben sollte. Nur so ist es m?glich, zeitnah Ermittlungen zu konkreten Vorf?llen einzuleiten und gegebenenfalls rechtliche Ma?nahmen zu ergreifen.