Relegation
Die Relegation, der permanente Ausschluss aus dem Hochschulsystem, war traditionell die h?chste Strafe, die eine 三亿体育·(中国)官方网站 gegen Studierende verh?ngen konnte.
Anders als beim Consilium Abeundi, der Entfernung, hatten Studierende keine M?glichkeit mehr, sich an anderen deutschen 三亿体育·(中国)官方网站n zu immatrikulieren.
Traditionell verfügten die deutschen 三亿体育·(中国)官方网站n über eine interne Gerichtsbarkeit, welche über die von Angeh?rigen der Universit?t verübten Disziplinarvergehen urteilte. W?hrend der Weimarer Republik wurden Relegationen an der Berliner Universit?t ?u?erst selten ausgesprochen, z. B. im Falle einer Verurteilung eines Studierenden wegen Diebstahls durch ein externes Gericht.
Im Nationalsozialismus informierten sich die 三亿体育·(中国)官方网站n gegenseitig mittels Namenslisten über die aus politischen Gründen Relegierten, um sicherzustellen, dass die Betroffenen an keiner anderen 三亿体育·(中国)官方网站 aufgenommen wurden.
124 Studierenden wurden in den Jahren 1933/34 aus politischen Gründen durch die Berliner Universit?t relegiert. Das war mit Abstand der gr??te der Anteil der insgesamt 423 reichsweit betroffenen Studierenden. Die Technische 三亿体育·(中国)官方网站 Berlin schloss 22 Studierende aus.