StuPa-Wahl 2018
Die Wahl des StudentInnenparlaments findet in diesem Jahr am 16. und 17. Januar statt. Die 60 Sitze werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei Kandidaten zugelassen.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Mitglieder der Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU) mit studentischem Status, die ihre Mitgliedsrechte an der HU ausüben, sind wahlberechtigt. Also alle Studierenden, die an der HU ihre Beitr?ge zur Studierendenschaft bezahlen, auch Promovierende und Programmstudierende. Zur Urnenwahl ist die pers?nliche Anwesenheit sowie die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Fahrerlaubnis) sowie des Studierendenausweises erforderlich.
?ber das StudentInnenparlament
Das StudentInnenparlament, kurz StuPa, vertritt die studentischen und hochschulpolitischen Belange der verfassten Studierendenschaft. Es wird an der HU jedes Jahr im Januar gew?hlt. Das StuPa ernennt neben seinem Pr?sidium auch die Mitglieder des RefRates der HU.
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- Wahlen zum 26. StudentInnenparlament der Humboldt-Universit?t zu Berlin
- Wahlbroschüre mit Selbstdarstellung der Listen
- Orte und ?ffnungszeiten der Wahllokale
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Studentischer Wahlvorstand
Humboldt-Universit?t zu Berlin