Beurlaubung
Antrag auf Beurlaubung, Urlaub, Urlaubsantrag, Urlaubssemester, semester on leave, semester of leave, semester off, holiday semester
Sie haben als Studierende*r die M?glichkeit, aus wichtigen Gründen ein Urlaubssemester zu beantragen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden 三亿体育·(中国)官方网站, wie Sie einen Antrag stellen k?nnen. Sie müssen den Grund für das Urlaubssemester durch geeignete Nachweis belegen und zusammen mit dem Antrag einreichen.
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Um ein Urlaubssemester wahrzunehmen, müssen Sie den unterschriebenen Antrag auf Beurlaubung (PDF) frühestens mit Beginn des Rückmeldezeitraums, sp?testens jedoch 6 Wochen nach Semesterbeginn im Immatrikulationsbüro einreichen. Ein Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen. Bei den ver?ffentlichten Terminen handelt es sich um Ausschlussfristen.
Sie k?nnen den Antrag und die Nachweise entweder
- über das Online-三亿体育·(中国)官方网站formular mit den entsprechenden Belegen einreichen oder
- das unterschriebene Original mit den entsprechenden Belegen an die nachfolgend genannte Postadresse zusenden
Humboldt-Universit?t zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin
- oder mittels an das Referat Studierendenservice adressierten Briefumschlag pers?nlich im Briefkasten des Studierenden-Service-Centers/SSC oder im Nachtbriefkasten der HU Berlin einwerfen.
Kl?ren Sie im Vorfeld eines Antrages, welche Konsequenzen ein Urlaubssemester eventuell auf die Studienfinanzierung, Kindergeldanspruch oder studentische Krankenkassenversicherung hat. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.
Die Zahlung der Gebühren und Beitr?ge im Rahmen der Rückmeldung ist verpflichtend. Bitte informieren Sie sich über die H?he der Beitr?ge (siehe "Welche Gründe führen dazu,..."). Nach Antragsstellung im Rahmen der Rückmeldung wird der zu zahlende Betrag im AGNES-Portal angepasst und ist unter dem Menüpunkt ?Rückmeldeinformationen“ abrufbar.
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Eine Beurlaubung
- erfolgt nur für ein vollst?ndiges Semester,
- rückwirkend für vergangene Semester ist ausgeschlossen,
- kann in der Regel maximal für zwei aufeinander folgende Semester beantragt werden (Bei Bedarf kann der Antrag auf Beurlaubung erneut gestellt werden.),
- ist in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen im ersten und zweiten Fachsemester in der Regel ausgeschlossen?,
- muss, wenn Sie an mehreren 三亿体育·(中国)官方网站n in Berlin immatrikuliert sind (Mehrfachimmatrikulation), an allen 三亿体育·(中国)官方网站n einheitlich erfolgen (Stellen Sie Ihren Antrag zuerst an der 三亿体育·(中国)官方网站, an der Sie Haupth?rer*in sind und reichen Sie bitte im Anschluss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit dem Beurlaubungsvermerk sowie den Antrag auf Beurlaubung an der HU Berlin ein.),
- verl?ngert nicht die Frist zum Au?erkrafttreten einer Studien- und Prüfungsordnung oder zur Aufhebung eines Studienganges und
- schlie?t die Nutzung des Semestertickets aus.
? Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? § 62 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 Beurlaubung der ZSP-HU (Behinderung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angeh?rigen) vorliegt, kann die Beurlaubung auch im 1. bzw. 2. Fachsemester erfolgen. Es wird dringend empfohlen, die Studienfachberatung zwecks Beratung zur Gestaltung des individuellen Studienverlaufs zu kontaktieren.
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- besteht keine Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen.?
- ruht das Recht zur Absolvierung von Praktika, die nach den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind
- werden die Hochschulsemester fortgez?hlt.
- wird die Fachsemesterz?hlung ausgesetzt.
- erfolgt in der Regel keine BAf?G-Zahlung. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen im Vorfeld Ihres Antrages beim zust?ndigen BAf?G-Amt.
- müssen Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§ 16 AufenthG) besitzen, das Landesamt für Einwanderung über genehmigte Urlaubssemester informieren. Mehrere Urlaubssemester dienen gegebenenfalls nicht dem ?Aufenthaltszweck" (Studieren) und führen zu Problemen bei der Verl?ngerung ihres Aufenthaltstitels. Nehmen Sie deshalb unbedingt mit dem Landesamt 三亿体育·(中国)官方网站 auf, bevor Sie einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen.
- kl?ren Sie bitte ggf. mit anderen Institutionen/Beh?rden (z.B. Krankenkasse), ob Sie noch etwas beachten müssen.
? Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? § 62 Absatz 2 Nummer 4 Beurlaubung der ZSP-HU (Mutterschutz und Elternzeit) vorliegt, k?nnen davon abweichend Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 6 Semesterwochenstunden besucht werden.
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?ber nachfolgenden Link k?nnen Sie eine ?bersicht aufrufen, die Ihnen unterschiedliche Beurlaubungsgründe samt zur Antragsstellung ben?tigter Nachweise anzeigt. Zus?tzlich sind dort m?gliche, aus einer genehmigten Beurlaubung resultierende Reduzierungen der Semesterbeitr?ge und -gebühren aufgeführt.
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Wann kann ich den Antrag auf Beurlaubung stellen?
Der unterschriebene Antrag auf Beurlaubung (PDF) mit entsprechendem Nachweis des Beurlaubungsgrundes kann frühestens mit Beginn des Rückmeldezeitraums, sp?testens jedoch 6 Wochen nach Semesterbeginn im Immatrikulationsbüro eingereicht werden.
Wenn die Gründe erst nach Ablauf der Antragsfrist eintreten, k?nnen Sie ausnahmsweise den Antrag auf Beurlaubung für das laufende Semester auch sp?ter stellen. Damit Ihrem Antrag nach Ablauf der Antragsfrist stattgegeben werden kann, ist es zwingend notwendig, dass ein Nachweis im Immatrikulationsbüro vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Gründe erst sp?ter eingetreten sind.
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Muss ich den Semesterbeitrag trotz Urlaubssemesters bezahlen?
Auch für ein Urlaubssemester werden Semestergebühren und -beitr?ge f?llig. Wenn Sie die Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist zum entsprechenden Semester beantragen, wird der (ggf. angepasste) Semesterbeitrag in Ihrem AGNES-Account unter ?Rückmeldeinformationen“ angezeigt. Den ?berblick zu dem zu entrichteten Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund s. in der Tabelle oben. Wird die Beurlaubung nach Ablauf der Rückmeldefrist bzw. nach dem Begleichen des kompletten Semesterbeitrags beantragt, werden Ihnen bei einem genehmigten Antrag die ggf. zu viel gezahlten Beitr?ge auf das Auftraggeber*innenkonto rückerstattet. Das Immatrikulationsbüro informiert Sie, ob Sie ggf. die Campus-Card im Falle einer Befreiung vom Semesterticket (erneut) valideren müssen, damit die ggf. anteilige Erstattung erfolgen kann.
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Kann ich mich in jedem Semester beurlauben lassen?
Nein. Im ersten Fachsemester aller Studieng?nge und in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen auch im zweiten Fachsemester ist die Beurlaubung in der Regel ausgeschlossen. Soweit ein Beurlaubungsgrund gem?? § 62 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5 Beurlaubung ZSP-HU (Behinderung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angeh?rigen) vorliegt, kann die Beurlaubung ausnahmsweise auch im 1. bzw. 2. Fachsemester erfolgen. Bitte kontaktieren Sie die Studienfachberatung an Ihrer Fakult?t und lassen Sie sich zur Gestaltung Ihres individuellen Studienverlaufs beraten.
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Muss ich den Grund für meinen Antrag nachweisen?
Ja, Ihr Antrag muss zusammen mit einem entsprechenden Nachweis für Ihren Beurlaubungsgrund im Immatrikulationsbüro eingereicht werden. Siehe Tabelle unter "Welche Gründe führen dazu,...".
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Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?
In der Regel k?nnen Sie die Beurlaubung für maximal zwei Semester in Folge pro Antragsformular beantragen.
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?ndert sich durch die Beurlaubung mein Studierendenstatus?
Nein, Sie werden weiterhin als Studierende*r an der HU geführt, sind aber selbst dafür verantwortlich, Beh?rden und Institutionen, denen Sie eine Studienbescheinigung übermittelt haben, über Ihre Beurlaubung zu informieren.
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Welche sonstigen, gleichwertigen Gründe werden anerkannt?
Als sonstige, gleichwertige Gründe für die Beurlaubung werden z.B. folgende individuelle pers?nliche Gründe anerkannt: Freiwilligendienst, Todesfall in der Familie.
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Kann ich w?hrend eines Urlaubssemesters Lehrveranstaltungen absolvieren und Prüfungen ablegen?
Das Recht zur Anmeldung und zum Ablegen von Prüfungen besteht fort, soweit die Zulassungsvoraussetzungen vor Beginn der Beurlaubung erworben wurden. Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das zust?ndige Prüfungsbüro.?
Kann ich im Rahmen meiner Immatrikulation zur Promotion beurlaubt werden?
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Regelbearbeitungszeit der Promotion nicht automatisch um die Dauer der Beurlaubung verl?ngert.
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§ 62 Beurlaubung der F?cherübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU)
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§§ 1, 2 der Verordnung über Sozialbeitr?ge zum Studierendenwerk Berlin (Sozialbeitragsverordnung - SozVO)
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