Teilzeitstudium
Das Studium an der Humboldt-Universit?t zu Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Auf Antrag ist es jedoch m?glich, in das Teilzeitstudium zu wechseln.
Das Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums, sondern stellt eine individuelle Verl?ngerung des Studiums in bestehenden Vollzeitstudieng?ngen dar.?Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium findet nicht statt. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regul?ren Lehrbetrieb teil.?Auf Zeugnissen und Abschlussdokumenten der HU wird die Fachsemesteranzahl nicht ausgewiesen.
Ein Teilzeitstudium hat evtl. Auswirkungen auf Bereiche, die nicht im Verantwortungsbereich der Humboldt-Universit?t zu Berlin liegen (BAf?G, Krankenversicherung, Aufenthaltstitel, Kindergeld, Steuernachweise, Wohnberechtigung in Studentenheimen, Stipendien, Waisen- bzw. Halbwaisenrente usw.). Informieren Sie sich deshalb unbedingt vor einem Antrag über die m?glichen Konsequenzen bei den zust?ndigen Stellen (Studierendenwerk, Krankenkasse etc.).
Prinzipiell haben Teilzeitstudierende an der Universit?t denselben Status wie Vollzeitstudierende. Gebühren und Beitr?ge sind in voller H?he zu entrichten. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind in vollem Umfang gültig. Die im Teilzeitstudium absolvierten Studienzeiten werden entsprechend dem antragsgem??en Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet.
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Grunds?tzlich kann jeder Studiengang in Teilzeit studiert werden. Bitte beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten bzw. Ausnahmen:
- Studieng?nge, deren Studienordnung ein Teilzeitstudium ausdrücklich ausschlie?t. Bitte kontaktieren Sie die zust?ndige Studienfachberatung, ob dies auf Ihren Studiengang zutrifft.
- Beim Doppelstudium oder Promotionsstudium ist das Teilzeitstudium ausgeschlossen.
- Sind Sie im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation in den lehramtsbezogenen Studieng?ngen an der HU und einer anderen Berliner 三亿体育·(中国)官方网站 eingeschrieben, kontaktieren Sie bitte die zust?ndige Studienfachberatung beider 三亿体育·(中国)官方网站n bevor Sie einen Antrag einreichen.
- Sollte eine Studien- und Prüfungsordnung zur Aufhebung vorgesehen sein, wird das Lehrangebot zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus aufrechterhalten.
- Antr?ge k?nnen nur jeweils für vollst?ndige Semester gestellt werden.
- Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht m?glich.
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Den Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium [PDF] k?nnen Sie ab der Rückmeldung über das 三亿体育·(中国)官方网站formular oder auf dem Postweg beim Immatrikulationsbüro einreichen.
Er muss jedoch sp?testens bis zu sechs Wochen nach Beginn des Semesters eingegangen sein. Bitte beachten Sie die dabei geltenden Fristen und Termine.
Wenn Sie den Antrag auf den Wechsel in das Teilzeitstudium innerhalb der Frist einreichen, sind keine Nachweise notwendig.
Wenn die Gründe erst nach Ablauf der Antragsfrist eintreten, k?nnen Sie ausnahmsweise den Antrag auf den Wechsel in das Teilzeitstudium für das laufende Semester auch sp?ter stellen. Damit Ihrem Antrag nach Ablauf der Antragsfrist stattgegeben werden kann, ist es zwingend notwendig, dass ein Nachweis im Immatrikulationsbüro vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Gründe erst sp?ter eingetreten sind. M?gliche Gründe k?nnten sein:
- Krankheit (?rztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Krankheit nach Ablauf der regul?ren Antragsfrist für den Wechsel in das Teilzeitstudium festgestellt wurde)
- Pflege pflegebedürftiger naher Angeh?rigen (kurze schriftliche Erkl?rung mit ?rztlichem Attest)
- Mutterschutz (Kopie des Mutterpasses, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist) - Betreuung eines Kindes (kurze schriftliche Erkl?rung mit der Kopie der Geburtsurkunde des Kindes)
- Erwerbst?tigkeit (Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach Ablauf der regul?ren Antragsfrist für den Wechsel in das Teilzeitstudium)
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Der Wechsel in das Teilzeitstudium erfolgt bis auf Widerruf durch den / die Studierende*n. Bitte stellen Sie bei einem Wunsch nach Wechsel (zurück) in das Vollzeitstudium einen formlosen Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Semesterbeginn für das laufende Semester an das Immatrikulationsbüro.?
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- § 22 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
- § 63 der F?cherübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils geltenden Fassung.
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