Humboldt-Universit?t zu Berlin

Exmatrikulation

Exmatrikulation, Studierendenstatus, Studienabschluss, Studienende, Exmatrikulationsnachweis, Exmatrikulationsbescheinigung

Mit der Exmatrikulation endet die studentische Mitgliedschaft an der Humboldt-Universit?t zu Berlin. Die Exmatrikulation kann auf Antrag der Studierenden erfolgen oder wird auf dem Verwaltungsweg, z.B. bei fehlender R¨¹ckmeldung, veranlasst.

Antragsgebundene Exmatrikulation

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Wenn Sie Ihr Studium an der Humboldt-Universit?t zu Berlin beenden m?chten, reichen Sie bitte den ausgef¨¹llten und unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation ¨¹ber das ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾formular, postalisch (Anschrift siehe Antragsformular) oder ¨¹ber den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers (SSC) im Immatrikulationsb¨¹ro ein.

Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation fr¨¹hestens mit dem Eingang Ihres Antrags auf Exmatrikulation im Immatrikulationsb¨¹ro und sp?testens zum Ende des laufenden Semesters erfolgen kann. Eine r¨¹ckwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.

Bei einem Hochschulwechsel ist in der Regel keine Exmatrikulation vor Ende des Semesters notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ identisch mit dem Semesterbeginn an der HU ist (01.10. bzw. 01.04.).

Wichtige Hinweise: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Studienabschluss an der HU auch? nach der Exmatrikulation erreicht werden. Es wird jedoch ausdr¨¹cklich nicht empfohlen, sich bereits vor dem Studienabschluss exmatrikulieren zu lassen. Auch wenn lediglich die Abgabe der Abschlussarbeit aussteht, kann im Falle der Exmatrikulation eine individuell nachteilige Situation eintreten, insbesondere wenn die Regelstudienzeit bereits ¨¹berschritten worden ist. Lassen Sie sich daher von Ihrem Pr¨¹fungsb¨¹ro beraten, bevor Sie den Antrag auf Exmatrikulation an das Immatrikulationsb¨¹ro stellen.

Bitte beachten Sie, dass der studentische HU-Account vier Wochen nach der Exmatrikulation deaktiviert wird, sodass der Zugang zu elektronischen Systemen (z.B. AGNES, Moodle, E-Mail) nicht mehr zur Verf¨¹gung steht.

Sollten Sie Ihr Studium unterbrechen bzw. pausieren wollen, informieren Sie sich ¨¹ber die Bedingungen eines Urlaubssemesters. Wir empfehlen Ihnen die Beratungsangebote der Studienberatung bei Studienzweifeln wahrzunehmen.

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Exmatrikulation auf dem Verwaltungsweg

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Sie werden in folgenden F?llen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen bzw. auf dem Verwaltungsweg).

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Unvollst?ndige R¨¹ckmeldung

Wenn die R¨¹ckmeldung wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Zahlung oder wegen fehlender Nachweise nicht vorgenommen werden kann, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie aktuell eingeschrieben sind, exmatrikuliert. Nach der Exmatrikulation wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung postalisch an die in AGNES hinterlegte Adresse zugesandt.

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Erfolgreicher Abschluss des Studium

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Abschlussnote durch das zust?ndige Pr¨¹fungsb¨¹ro im elektronischen Pr¨¹fungssystem verbucht wurde, werden Sie, sofern Sie in keinem weiteren Studiengang eingeschrieben sind, nach zwei Monaten oder zum Ende des laufenden Semesters, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt, exmatrikuliert. Nach der Exmatrikulation geht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung an die im AGNES-Portal hinterlegte Adresse postalisch zu.

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Verpflichtungen (z. B. Beitragszahlungen) gegen¨¹ber Ihrer Krankenkasse wurden nicht erf¨¹llt

Zur ordnungsgem??en Pr¨¹fung, Feststellung und Durchf¨¹hrung der Krankenversicherung der Studierenden bestehen nach ¡ì 199a Abs. 2 bis 7 Sozialgesetzbuch (SGB) F¨¹nftes Buch (V) Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten Meldepflichten f¨¹r ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾n und Krankenkassen. Diese umfassen seitens der Krankenkassen u.a. die Meldung, dass jemand mit der Zahlung der Beitr?ge in Verzug ist. Daraufhin muss die ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ die R¨¹ckmeldung verweigern. Nachdem Sie die Verpflichtungen gegen¨¹ber Ihrer Krankenkasse erf¨¹llt haben, bitten Sie Ihre Krankenkasse, eine entsprechende elektronische Meldung an die HU zu senden.

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Endg¨¹ltig nicht bestandene Pr¨¹fung

Wenn Sie eine Pr¨¹fung endg¨¹ltig nicht bestanden haben, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid vom jeweils zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss. Gegen diesen Bescheid k?nnen Sie Rechtsmittel einlegen. Bitte beachten Sie hierf¨¹r die Rechtsbehelfsbelehrung, mit der der Bescheid versehen ist.

Das Immatrikulationsb¨¹ro wird ebenfalls ¨¹ber das endg¨¹ltige Nichtbestehen informiert, um die Exmatrikulation vorzunehmen.

Vorher erhalten Sie auf dem Postweg ein Anh?rungsschreiben mit ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ zum weiteren Vorgehen. In Abh?ngigkeit von Ihrer Antwort auf dieses Schreiben erfolgt entweder nach zwei Monaten die Exmatrikulation oder, sofern Sie angegeben haben, ein weiteres Studienziel verfolgen zu wollen, Ihre Immatrikulation wird bis zum Ende des laufenden Semesters aufrechterhalten. Die Exmatrikulationsbescheinigung nebst erg?nzendem Bescheid wird ggf. postalisch an Ihre im AGNES-Portal hinterlegte Adresse gesandt.

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Exmatrikulationsbescheinigung

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Wenn Sie nach Ihrem Studium an der HU an einer anderen ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ in Deutschland studieren m?chten, wird in der Regel eine Exmatrikulationsbescheinigung f¨¹r den Hochschulwechsel ben?tigt. Auch als Nachweis bei der Deutschen Rentenversicherung zur Anrechnung von Studienzeiten ist die Exmatrikulationsbescheinigung relevant.

Aus der Bescheinigung geht hervor, in welchem Studiengang bzw. welchen Studienf?chern Sie zuletzt immatrikuliert waren, ¨¹ber welchen Gesamtzeitraum Sie an der HU Berlin studiert haben und zu welchem Zeitpunkt Ihre studentische Zugeh?rigkeit durch die Exmatrikulation beendet wurde.

Ihre Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen an die im AGNES-Portal hinterlegte Adresse postalisch zugesandt. ?berpr¨¹fen Sie daher, ob Ihre Adresse noch aktuell ist, bevor Sie die Exmatrikulation beantragen und ?ndern Sie sie ggf. vorher im AGNES-Portal .

Eine Ersatzausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung ist gem?? Berliner Verwaltungsgeb¨¹hrenordnung (VGebO) entgeltpflichtig (6,14 €). Bitte bewahren Sie daher die Ihnen zugesandte Exmatrikulationsbescheinigung sorgf?ltig auf. Sofern Sie eine Zweit- bzw. Ersatzausstellung ben?tigen, kontaktieren Sie bitte das Immatrikulationsb¨¹ro ¨¹ber unser ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾formular.

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Antrag auf Exmatrikulation

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H?ufig gestellte Fragen

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  • Kann der Semesterbeitrag nach der Exmatrikulation erstattet werden?

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Im Falle der Exmatrikulation ist ggf. eine anteilige Erstattung des Semesterbeitrags nach R¨¹ckgabe Ihrer Campus-Card m?glich. Damit dies f¨¹r Ihren individuellen Fall ¨¹berpr¨¹ft werden kann, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Erstattung an das Immatrikulationsb¨¹ro und legen Sie Ihrem Antrag Ihre Campus-Card bei. Bitte beachten Sie, dass nach der erfolgten R¨¹ckmeldung zu dem Folgesemester die Semestergeb¨¹hr in H?he von 50 Euro nicht erstattet werden kann, auch wenn die Exmatrikulation noch vor Semesterbeginn erfolgen wird.? R¨¹ckwirkende Erstattungen sind ebenfalls grunds?tzlich ausgeschlossen.

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  • Ich habe mich nicht r¨¹ckgemeldet, weil ich mein Studium an der HU nicht fortsetzen m?chte. Muss ich trotzdem die Exmatrikulation beantragen?

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Wenn Sie keine R¨¹ckmeldung zum Folgesemester vornehmen, werden Sie auf dem Verwaltungsweg exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen nach Beginn des Folgesemesters postalisch zugeschickt.

Falls Sie vor dem Semesterende exmatrikuliert werden m?chten bzw. die Exmatrikulationsbescheinigung vor Beginn des Folgesemesters ben?tigen, stellen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation.

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  • Was passiert mit meinem studentischen HU-Account nach der Exmatrikulation?

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Vier Wochen nach Ihrer Exmatrikulation wird Ihr studentischer HU Account deaktiviert, jedoch nicht gel?scht. Im Falle einer Wiedereinschreibung an der HU Berlin k?nnen Sie Ihren studentischen HU-Account wiederherstellen.

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Bitte beachten Sie weitere ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ zum HU-Account auf den Webseiten des CMS.

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  • Muss ich noch etwas bei der Exmatrikulation beachten?

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Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung, Ihren Aufenthaltsstatus oder Ihre Studienfinanzierung haben. Bitte lassen Sie sich vor der Exmatrikulation bei den jeweils zust?ndigen Stellen beraten.

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Rechtliche Grundlagen

Bei der ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾aufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in ?bereinstimmung mit dem f¨¹r die Humboldt-Universit?t geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ dazu, zu Ihren Rechten und M?glichkeiten finden Sie unter /de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾ | Contact

Die Compass-Hotline der HU | The Compass Hotline
Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
E-Mail: ÈýÒÚÌåÓý¡¤(Öйú)¹Ù·½ÍøÕ¾formular | Contact form

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