Humboldt-Universit?t zu Berlin

Krankenversicherung der Studierenden

Krankenversicherung, Krankenversicherungsnachweis, Krankenversicherungspflicht, SMV

Studierende sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten 三亿体育·(中国)官方网站 in Deutschland eingeschrieben sind.

Für die Immatrikulation an der Humboldt-Universit?t zu Berlin muss daher ein Nachweis über Ihren Krankenversicherungsstatus (gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit) geführt werden.

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre bzw. eine gesetzliche oder private Krankenkasse, die Sie umfassend ber?t.

Seit dem 01.01.2022 sind alle 三亿体育·(中国)官方网站n in Deutschland gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zur Teilnahme am rein elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV-Verfahren) verpflichtet. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden somit nicht mehr akzeptiert.

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Um Ihren Versicherungsstatus nachzuweisen, gehen Sie bitte wie hier beschrieben vor.

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A. Krankenversicherungsnachweis für die Immatrikulation

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1. Sie sind bei einer *gesetzlichen Krankenkasse* in Deutschland versichert.

Bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus unter Nennung der Absendernummer H0000442 an die Humboldt-Universit?t zu Berlin elektronisch zu übermitteln.

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2. Sie sind in Deutschland privat oder in einem Land der Europ?ischen Union gesetzlich versichert, sind nicht versicherungspflichtig (z.B. weil Sie das 30. Lebensjahr überschritten haben) bzw. k?nnen aus einem anderen Grund von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden.

Bitte nehmen Sie 三亿体育·(中国)官方网站 zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Ihrer Wahl auf und bitten Sie, unter der Nennung der Absendernummer H0000442 Ihren Versicherungsstatus der Humboldt-Universit?t zu Berlin elektronisch zu übermitteln. ?

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Wichtige Hinweise: Nur gesetzliche Krankenkassen in Deutschland k?nnen prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz für die Immatrikulation an einer 三亿体育·(中国)官方网站 ausreichend ist und Sie von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit werden k?nnen. Die Befreiung gilt in der Regel mindestens für die gesamte Dauer des Studiums und kann in den meisten F?llen nicht widerrufen werden. Bitte lassen Sie sich daher vor Ihrem Studienbeginn umfassend von einer Krankenkasse Ihrer Wahl beraten.

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B. ?nderung des Versicherungsstatus

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Bei einem Krankenkassenwechsel w?hrend Ihres Studiums an der Humboldt-Universit?t zu Berlin muss durch Ihre neue gesetzliche Krankenkasse eine elektronische Meldung an die HU übermittelt werden. Bitte teilen Sie Ihrer Krankenkasse dafür die Absendernummer H0000442 mit.

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C. Zus?tzliche Hinweise für internationale Studierende

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Auch internationale Studierende sind in Deutschland grunds?tzlich krankenversicherungspflichtig.

Bitte nehmen Sie zeitnah 三亿体育·(中国)官方网站 zu einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl auf und lassen sich dort entweder versichern oder befreien, damit Ihr Versicherungsstatus der Humboldt-Universit?t zu Berlin für Ihre Immatrikulation elektronisch best?tigt werden kann.

Auf der Webseite der Abteilung Internationales finden Sie 三亿体育·(中国)官方网站daten von ?Krankenkassen in Deutschland, die Sie für Ihre Fragen kontaktieren k?nnen:


Krankenversicherung und Gesundheit ("Berater:innen der gesetzlichen Krankenversicherung")

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D. Weiterführende 三亿体育·(中国)官方网站

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? Welche meldepflichtigen 三亿体育·(中国)官方网站 tauschen 三亿体育·(中国)官方网站n und Krankenkassen miteinander aus?

Nach § 199a SGB V bestehen folgende Meldepflichten für Krankenkassen und 三亿体育·(中国)官方网站n:

Meldungen der Krankenkassen an die HU Berlin:

  • M10: Versicherungsstatus der Studierenden für die Immatrikulation
  • M11: Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeitr?ge (verhindert die Rückmeldung an der HU)
  • M13: Begleichung der rückst?ndigen Beitr?ge durch die Studierenden (erm?glicht die Rückmeldung an der HU nach der M12-Meldung)

Meldungen der HU Berlin an die gesetzlichen Krankenkassen:

  • M20: Beginn des Studiums an der HU Berlin
  • M30: Ende des Studiums an der HU Berlin

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Den Umfang der meldepflichtigen 三亿体育·(中国)官方网站 seitens der Krankenkassen finden Sie über das nachfolgend verlinkte Dokument der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen):

Anlage 1 der Gemeinsamen Grunds?tze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V - Meldung der Krankenkassen

Den Umfang der meldepflichtigen Daten seitens der 三亿体育·(中国)官方网站n finden Sie in diesem Dokument der GKV zusammengestellt:

Anlage 2 der Gemeinsamen Grunds?tze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V – Meldung der 三亿体育·(中国)官方网站n

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? Wo finde ich weiterführende 三亿体育·(中国)官方网站 zum Meldeverfahren?

Mehr zum Studierenden-Meldeverfahren finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Webseite der GKV:

Studenten-Meldeverfahren

Eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gesonderten Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung von Studierenden sind von der GKV über dieses PDF-Dokument dargestellt:

Grunds?tzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs

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