Humboldt-Universit?t zu Berlin

Heinrich Triepel

* 12.01.1868 Leipzig, ? 23.11.1946 bei Garmisch-Partenkirchen

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  • 1893 Privatdozent an der Universit?t Leipzig

    1900 Professor des ?ffentlichen Rechts in Tübingen

    1909 Professor für Staats-, Verwaltungs-, Kirchen- und V?lkerrecht in Kiel

    1913 Professor für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht in Berlin

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universit?t zu Berlin 1926

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Heinrich Triepel gilt als einer der bedeutendsten Staats- und V?lkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Er studierte die Rechte in Freiburg und Leipzig und wurde 1891 promoviert. Nach der Habilitation 1893 sammelte er erste akademische Lehrerfahrung und war gleichzeitig als Hilfsrichter t?tig. Eine Stelle als Privatdozent erhielt er 1893 an der Leipziger Universit?t. Nach weiteren Stationen in Tübingen und Kiel folgte Triepel 1913 dem Ruf an die Berliner Universit?t, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1935 wirkte. Einer der H?hepunkte seiner akademischen Karriere war die ?bernahme des Rektorats 1926, zu deren Anlass er eine Rede über "Staatsrecht und Politik" hielt. Nicht selten sollten die Worte zitiert werden, mit denen er den Rektorenmantel an seinen Nachfolger, Eduard Norden, übergab: "Dieser Mantel ist schwer, und das ist gut, man kann ihn nicht so leicht nach dem Winde h?ngen."

Mit seinen Schriften zum Staats- und V?lkerrecht gab Triepel seinem Fach zahlreiche Impulse. So gilt er etwa als Begründer der so genannten dualistischen Lehre im V?lkerrecht. Von seinen Ver?ffentlichungen sind besonders zu nennen: "V?lkerrecht und Landesrecht" (1899), "Die Reichsaufsicht" (1917), "Virtuelle Staatsangeh?rigkeit" (1921), "Die Staatsverfassung und die politischen Parteien" (1930) und "Die Hegemonie. Ein Buch von führenden Staaten" (1938).

Heinrich Triepel schaltete sich aktiv in die Diskussionen um die in Vorbereitung befindliche Weimarer Verfassung ein.

Sp?ter engagierte er sich für die Gründung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Er schuf somit ein Forum für den fachlichen Austausch unter den Bedingungen der Nachkriegszeit und vor dem Hintergrund einer neuen Verfassungslage. Nach 1933 bekannte sich der konservative "Vernunftrepublikaner" nicht zum Nationalsozialismus und er widersetzte sich Versuchen, die Staatsrechtslehrervereinigung gleichzuschalten.

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